Unterstützen Sie uns!
Sie können mitmachen durch
1. Spenden zur Soforthilfe.
Sie werden zusammengefaßt an die aktuelle Aktion
- zum Beispiel die humanitäre Hilfe in der
Westbank – weitergeleitet.
2. Zustiftung zum Stiftungskapital.
Die Stiftung hofft dadurch die Friedensarbeit im Heiligen
Land in den kommenden Jahren stärker fördern
zu können. Zuwendungen zum Stiftungskapital
wirken über die heutige Zeit hinaus. Sie sind steuerlich
besonders absetzbar.
3. Ererbtes oder Geschenktes
Nach § 29 Abs. 1 Nr.4 ErbStG ist „geschenktes oder
von Todes wegen erworbenes Vermögen“ von der
Erbschaftssteuer befreit, wenn die Zuwendung an
eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung
der Steuer geschieht.
4. Vermächtnisse
Wer die Stiftung in seinem Testament bedenkt, schafft dadurch etwas, was über den eigenen Tod hinaus bleibt.
Wir geben Ihnen gerne dazu Auskunft.
Bitte geben Sie bei der Überweisung auf unser
Konto deutlich an, ob sie für Soforthilfe oder
als Zuwendung zum Kapital gedacht ist.